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Aus der ZeitschriftZStrR 1/2008 | S. 1–16Es folgt Seite №1

Voraussetzungen einer Unternehmenshaftung de lege ferenda

Einleitung

Die neu geschaffene Regelung der Strafbarkeit von Unternehmen (Art. 102 StGB) hat von vielen Seiten herbe Kritik erfahren1. Sie ist, wie im Blick auf ihre Entstehungsgeschichte nicht verwunderlich, praktisch weitgehend unbrauchbar. In dieser Situation mag es sinnvoll sein, einmal (mehr?) darüber nachzudenken, wie eine strafrechtliche Unternehmenshaftung ausgestaltet sein müsste, wenn sie weniger…

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