Strafbefreiung und Einstellung des Verfahrens: Gedanken zu Art. 52 bis Art. 55a StGB aus der Perspektive des Common Law
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Verzicht auf Strafverfolgung in den USA und England und Wales
- A. Der BAE-Systems-Fall
- B. Allgemeine Bemerkungen zum staatsanwaltschaftlichen Ermessen
- C. Die Entscheidung des Staatsanwaltes, von einer Strafverfolgung abzusehen
- D. Die Regulierung des staatsanwaltschaftlichen Ermessens
- E. Kriterien: Verurteilungswahrscheinlichkeit, öffentliches Interesse und die Möglichkeit einer Alternative zur Strafverfolgung
- III. Gedanken zu Art. 52–55a StGB aus der Perspektive des Common Law
I. Einführung
In diesem Aufsatz werden die in Art. 52–54 und Art. 55a StGB enthaltenen Grundsätze der Strafbefreiung und Einstellung rechtsvergleichend analysiert. Mit Rücksicht auf die Themenweite ist es wichtig, zuerst eine Auslegeordnung vorzunehmen, um den Bereich abzustecken, auf welchen das Hauptaugenmerk gelegt werden soll. Bei allen infrage stehenden Artikeln geht es darum, dass diese unter verschiedenen bestimmten Voraussetzungen – insbesondere, dass der Sachverhalt bewiesen werden kann – die Möglichkeit geben, ein Strafverfahren zu beenden, d.h., die Untersuchung einzustellen, auf eine Überweisung (Anklage) an das Gericht zu verzichten oder aber dann im Gerichtsverfahren von einer Bestrafung abzusehen. Es ist damit klar, dass die neuen Bestimmungen sowohl im Vorverfahren, d.h. von der Staatsanwaltschaft, als auch im Hauptverfahren von den Gerichten zur Anwendung gebracht werden können