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Aus der ZeitschriftZStrR 2/2011 | S. 117–126Es folgt Seite №117

Tatbestands- und Verbotsirrtum

In memoriam Prof. Dr. Guido Jenny*

I. Grundlagen

Soweit die Unkenntnis einer materiellen Voraussetzung der Strafbarkeit (oder die irrige Annahme ihres Fehlens) den Täter/die Täterin überhaupt entlasten kann, ist sie entweder ein Tatbestands-/Sachverhaltsirrtum oder aber ein Verbotsirrtum (bzw. wie ein solcher zu behandeln – näher unten V.). Tertium non datur. Entgegen dem missverständlichen Wortlaut der Art. 13, 21 steht dabei die…

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