Literatur
Godenzi stellt sich in ihrer Zürcher Habilitationsschrift mit der durch die Existenz der sog. Kollektivdelikte erzwungenen Hinterfragung des Einzeltäterparadigmas (S. 1, 7) einer veritablen Herausforderung. Dabei geht es ihr, wie sie im 1. Kapitel zur Typologie (S. 7 ff.) ausführt, nicht um «situative Tätergemeinschaften» (S. 18 f., siehe auch S. 10). Mehr oder weniger «zufällig gleichgerichtetes Handeln» (siehe S. 19 ff., 25 ff. zu den Rotten- oder Angriffsdelikten und S. 28 ff. zu Art. 200 StGB) und die Unternehmensstrafbarkeit (S. 16 ff.) bleiben somit aussen vor – ebenso leider (konzertierte) Einzeltaten vor kollektivem Hintergrund (S. 10 ff.). Untersuchungsgegenstand sind, wie der Untertitel ankündigt, «Zusammenschlüsse von Menschen…, die auf…