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Aus der ZeitschriftZStrR 2/2017 | S. 117–144Es folgt Seite №117

Ungleiches Strafrecht für Alle1

I. Einleitung und These

Eine gerade auch unter Juristen verbreitete Ansicht geht immer noch davon aus, dass Strafrecht interessensneutral und nicht Ausdruck von Machtverhältnissen oder Partikularinteressen sei2 und dass die Reaktion der Strafjustiz insgesamt «an ‹objektiven› Charakteristiken der Tat anknüpft und soziale Merkmale der beteiligten Täter und Opfer weitgehend ignoriert»3. Dies,…

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