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Aus der ZeitschriftZStrR 3/2014 | S. 352–352Es folgt Seite №352

Korrigendum

Im Artikel «Praktische Fragen zur Durchführung stationärer Therapien im geschlossenen Strafvollzug nach Art. 59 Abs. 3 StGB» von Thomas Noll (ZStrR 2014, 143, Seiten 143 und 154) wurden die Kosten der stationären Therapie falsch wiedergegeben. Diese betragen zwischen 600 und 1800 Franken pro Tag, nicht zwischen 600 und 1300 Franken.

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