Literatur
Eine Motorfahrzeuglenkerin wurde für eine Geschwindigkeitsüberschreitung gebüsst. Sie wehrte sich nicht gegen den Strafbefehl. Im Wiederaufnahmeverfahren bestritt sie ihre Täterschaft. Die Immatrikulation war auf dem…
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Aus der ZeitschriftZStrR 4/2010 | S. 447–464Es folgt Seite №447⬆
Eine Motorfahrzeuglenkerin wurde für eine Geschwindigkeitsüberschreitung gebüsst. Sie wehrte sich nicht gegen den Strafbefehl. Im Wiederaufnahmeverfahren bestritt sie ihre Täterschaft. Die Immatrikulation war auf dem…
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