Erzwungene Selbstbelastung oder freiwillige Auskunft? Zur Verwertbarkeit von Unternehmensdossiers zuhanden der FINMA
Zugleich Besprechung von BGE 142 IV 207
Inhaltsübersicht
- I. Ausgangslage
- II. BGE 142 IV 207 – Sachverhalt und Prozessgeschichte
- III. Kein «unzulässiger Zwang» bei blosser «Einholung von Auskünften» durch die FINMA?
- IV. Heilung durch Beweiserhebung mittels gesetzlicher Zwangsmassnahmen?
- V. Interessenabwägung zulasten der Selbstbelastungsfreiheit?
- VI. Zusammenfassung und Postulat an den Gesetzgeber
I. Ausgangslage
Die Idee, dass ein Angeklagter nicht gezwungen werden darf, als Zeuge gegen sich selbst vor einem Strafgericht aufzutreten, reicht bis in das 5. Jahrhundert zurück.1 Durch die schrittweise Abschaffung der Folter zur Erzwingung eines Ge- Aus der ZeitschriftZStrR 1/2018 | S. 30–54 Es folgt Seite № 31⬆ständnisses, der Ungehorsams- und Lügenstrafen sowie der…
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