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Aus der ZeitschriftZStrR 4/2007 | S. 351–382Es folgt Seite №351

Den Tarif durchgeben?

Die zahlenmässige Gewichtung von Strafzumessungsfaktoren als Mittel zur Herstellung von Vergleichbarkeit und Transparenz, dargestellt anhand ausgewählter Delikte mittlerer und schwerer Kriminalität1

I. Strafzumessung und ihre Begründung heute

A. Alltag in der Strafzumessung

Am Schweizerischen Juristentag 1963 begann der damalige Bundesrichter Hans Dubs seinen Beitrag mit folgendem Beispiel zur Strafzumessung2:

«M. wird wegen fortgesetzten Diebstahls zu 5 Monaten Gefängnis verurteilt. Über die Strafzumessung heisst es in der Urteilsbegründung, die Deliktsumme sei mit Fr. 400.– nicht gering;…

[…]