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Aus der ZeitschriftZStrR 4/2017 | S. 365–388Es folgt Seite №365

Neuerungen im Sanktionenrecht: Geldstrafe und Freiheitsstrafe

Auf Anfang 2018, so scheint es, wird die Leidensgeschichte der Revisionen im Sanktionenrecht1 einen (vorläufigen?) Abschluss finden. Die nochmalige Neuerung bringt Änderungen hauptsächlich im Bereich der Geldstrafe und der Freiheitsstrafe. Sie sind Gegenstand der nachfolgenden Darstellung. Die bedauernswerten Neuerungen beim Geldstrafenvollzug (Art. 35 Abs. 1 nStGB; Art. 36 Abs. 3–5 StGB),2 die…

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