Direkt zum Inhalt

Aus der ZeitschriftZStrR 1/2012 | S. 39–54Es folgt Seite №39

Von der Emanzipation des Strafprozessrechts und der Strafprozesswissenschaft*

I. Einführung

Die Strafrechtsdogmatik ist das Markenzeichen der deutschen Strafrechtswissenschaft.1 Der Begriff signalisiert zugleich die traditionelle Präferenz der deutschen Strafrechtswissenschaft für die systematische Befassung mit dem materiellen Recht. Anders gewendet: Der (Straf-)Prozess galt in Deutschland – ungeachtet manch grosser Theorieentwürfe2 – lange Zeit als Domäne der Praxis. Nun…

[…]