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Aus der ZeitschriftZStrR 1/2018 | S. 55–89Es folgt Seite №55

Vom Geschädigten zum Privatkläger

Hürden und Hilfestellungen bei der Konstituierung als Privatklägerschaft

I. Einleitung

Dass sich der Geschädigte am Strafverfahren beteiligen kann, ist keine Selbstverständlichkeit. Denn Gegenstand des Strafverfahrens ist in erster Linie die Verletzung eines staatlichen Verbotes und damit eine Angelegenheit zwischen Beschuldigtem und Staat. Geht es dem Geschädigten um seine Zivilansprüche, mag die Legitimität seiner Beteiligung noch einleuchten: Ein Schuldspruch hat spürbare…

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