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Aus der ZeitschriftZStrR 2/2018 | S. 214–247Es folgt Seite №214

Die elektronische Überwachung (Art. 79b StGB)

I. Einleitung

Im Jahr 1999 hatte der Bundesrat gestützt auf Art. 379bis Abs. 4 aStGB den Kantonen BS, BL, BE, GE, TI und VD eine befristete Bewilligung erteilt, Freiheitsstrafen versuchsweise in der Form des Electronic Monitoring (nachfolgend «EM», auch «elektronische Überwachung») zu vollziehen.2 In der Folge wurden die Modellversuche mehrmals befristet verlängert.3 Am 2. September 2015…

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