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Aus der ZeitschriftZStrR 3/2013 | S. 281–317Es folgt Seite №281

Grund und Grenzen der Arglist beim Betrug

I. Einleitung

Das Merkmal der Arglist beim Tatbestand des Betrugs (Art. 146 StGB) ist wohl das Paradebeispiel schlechthin für einen unbestimmten Rechtsbegriff im Strafrecht. Es soll den schweizerischen Mittelweg zwischen französisch- und deutschrechtlicher Betrugskonzeption zum Ausdruck bringen.1 Das macht das Erfordernis als solches genauso unbestritten (weil konsensorientiert) wie unbestimmt. Aus der…

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