Grund und Grenzen der Arglist beim Betrug
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Die Praxis des Bundesgerichts zur Arglist beim Betrug
- III. Das Merkmal der Arglist – weshalb und wozu?
- 1. Der semantische Gehalt des Arglistbegriffs als Ausgangspunkt
- 2. Der fragmentarische Rechtsgüter- bzw. Vermögensschutz im Strafrecht als Eingrenzungskriterium für die Arglist?
- 3. Arglisterfordernis als präventives Instrument der Verhaltenssteuerung?
- 4. Betrug als «Selbstschädigungsdelikt»?
- 5. Überlegungen zur sog. Verschuldenskompensation
- 6. Zusammenfassung und Fazit
- IV. Arglist als Instrument des (strafrechtlichen) Vertrauensschutzes?
- V. Zusammenfassung
I. Einleitung
Das Merkmal der Arglist beim Tatbestand des Betrugs (Art. 146 StGB) ist wohl das Paradebeispiel schlechthin für einen unbestimmten Rechtsbegriff im Strafrecht. Es soll den schweizerischen Mittelweg zwischen französisch- und deutschrechtlicher Betrugskonzeption zum Ausdruck bringen.1 Das macht das Erfordernis als solches genauso unbestritten (weil konsensorientiert) wie unbestimmt. Aus der…
[…]