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Aus der ZeitschriftZStrR 1/2010 | S. 58–82Es folgt Seite №58

Geldstrafen als Ersatz für kurze Freiheitsstrafen – Top oder Flop

I. Einleitung

Seit Inkrafttreten des neuen Sanktionenrechts am 1.1.2007 ersetzt die Geldstrafe die kurze Freiheitsstrafe im Bereich der leichten und mittleren Kriminalität. Kurze unbedingte Freiheitsstrafen unter sechs Monaten können nur noch unter den Aus der ZeitschriftZStrR 1/2010 | S. 58–82 Es folgt Seite № 59erschwerten Voraussetzungen des Art. 41 StGB angeordnet werden. Bedingte Freiheitsstrafen unter sechs Monaten sind gänzlich ausgeschlossen.2

Dies lässt sich mit der Strafurteilsstatistik 2007 und 20083 belegen: 2007 wurden in 83,6% aller Verurteilungen Geldstrafen verhängt, und 88,7% aller Geldstrafen wurden bedingt oder teilbedingt ausgesprochen. 2008 waren sogar 85,7% aller Verurteilungen Geldstrafen, davon 88,1% bedingt oder teilbedingt. Mit Busse wurden 2007 noch 2,2% und 2008 0,3% aller Verurteilungen wegen Vergehen und Verbrechen geahndet. Zum Vergleich…

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