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Aus der ZeitschriftZStrR 1/2015 | S. 61–75Es folgt Seite №61

Der Verfolgungsverzicht im abgekürzten Verfahren

I. Einleitung

Das abgekürzte Verfahren bildet eine der zentralen «Errungenschaften» der eidgenössischen Strafprozessordnung (StPO). Das einfach strukturierte Verfahren nach Art. 358 ff. StPO hat sich in der Gerichtspraxis weitgehend bewährt, was mitunter auch Beleg dafür ist, dass Verfahrenseffizienz weder general- noch spezialpräventive Erwartungen notwendigerweise unterminiert.

Indes liegt auch…

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