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De la revueZStrR 1/2018 | S. 90–112La page suivante est la90

L’erreur chirurgicale: regards croisés sur l’imprudence pénale1 en France et en Suisse – Versehen des Chirurgen2 und Fahrlässigkeitsstrafbarkeit in der Schweiz und in Frankreich

I. Cas d’erreur chirurgicale – Chirurgenversehen als Fallbeispiele

Ärzte, die chirurgische Eingriffe vornehmen, befinden sich sowohl in Frankreich als auch in der Schweiz auf einer Gratwanderung zwischen strafbarer und strafloser Körperverletzung.3 Geht bei einer Operation etwas schief und verstirbt ein Patient, kann gegen den Chirurgen, der die Operation durchgeführt hat, der Vorwurf fahrlässiger…

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