«Shitstorm» – strafrechtliche Dimensionen eines neuen Phänomens
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. «Shitstorm» als zeitgenössisches Phänomen
- III. Strafrechtliche Erfassung des «Shitstorms» de lege lata
- 1. «Shitstorm» als Straftat?
- 2. Strafbarkeit im Rahmen von Ehrverletzungsdelikten
- a) Ehrbegriff und Rechtsgutbeeinträchtigung durch virtuelle Zusammenrottung
- b) «Posten» und «Liken» als taugliche Tathandlungen
- c) «Retweeten», «Teilen» und die Anwendbarkeit des Medienstrafrechts
- d) Adressaten und Dreipersonenverhältnis in sozialen Netzwerken
- e) Anforderungen an den Wahrheitsgehalt und Entlastungsbeweis
- f) Zwischenfazit: «Shitstorm» als Ehrverletzung
- 3. Strafbarkeit im Rahmen von Delikten gegen die Freiheit
- 4. Strafbarkeit im Rahmen von Delikten gegen den öffentlichen Frieden
- IV. Kumulation und Zusammenwirken einzelner Tathandlungen als Herausforderung
- V. Fazit
I. Einleitung
Unser Kommunikationsverhalten hat sich im digitalen Zeitalter massgeblich verändert. Vor allem die sog. «Social Media»1 haben dabei an Bedeutung ge- Aus der ZeitschriftZStrR 2/2018 | S. 248–281 Es folgt Seite № 249wonnen, wobei diese onlinebasierten Plattformen sowohl zur Alltagskommunikation als auch zum öffentlichen Meinungsaustausch genutzt werden. Derartige Plattformen mit grosser Reichweite und hohem Vernetzungsgrad ermöglichen es den Anwendern, sich unabhängig von ihrem Aufenthaltsort auszutauschen. Dieser Austausch ist jedoch – und auch dies gerät zunehmend ins öffentliche Bewusstsein – nicht auf positive Erfahrungen und Erlebnisse beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf negative Pendants wie Beleidigungen und Hetze. Die Quantität solch kritischer Kommentare kann im Internet in kürzester Zeit drastisch ansteigen. Durch die exponentielle Verbreitung der sozialen Medien2 hat sich die Wirkungsweise der Onlinekritik…