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Aus der ZeitschriftZStrR 3/2013 | S. 318–336Es folgt Seite №318

Die formelle Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung

Notwendigkeit und Grenzen eigener Beweiserhebungen durch Strafgerichte

I. Einführung in die Problemstellung

Ziel des Hauptverfahrens ist es, dass das Strafgericht eine Entscheidung über den in der Anklage umschriebenen Sachverhalt trifft. Gemäss Art. 350 Abs. 2 StPO hat das Gericht hierbei «die im Vorverfahren und im Hauptverfahren erhobenen Beweise» zu berücksichtigen. Mit dieser Formulierung hat das Gesetz klar zum Ausdruck gebracht, dass dem geltenden…

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