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Aus der ZeitschriftZStrR 3/2014 | S. 279–282Es folgt Seite №279

Rückschritte im Sanktionenrecht1

I. Vorbemerkungen

Wenn ich auf die gegenwärtige Revision des Sanktionenrechts in meiner Eigenschaft als ehemaliger Richter angesprochen werde, fällt mir eine Stellungnahme dazu nicht leicht. Meine berufliche Tätigkeit in der Justiz liegt nämlich bereits mehr als zehn Jahre zurück, sodass mir eigene praktische Erfahrungen mit den heute geltenden Strafsanktionen fehlen. Trotzdem soll hier der Versuch…

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