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Aus der ZeitschriftZStrR 4/2012 | S. 447–470Es folgt Seite №447

Kehrtwende in der bundesgerichtlichen Praxis zu den Verwertungsverboten

Überlegungen zu BGE 137 I 218 und gleichzeitig Denkanstösse zur Auslegung von Art. 141 StPO

I. Einleitung

Das Bundesgericht bestätigt in BGE 137 I 218, einem neuen Leitentscheid zur Thematik der Verwertungsverbote, nach eigenen Worten seine langjährige Rechtsprechung. Es verwendet in der Tat die bekannten Textbausteine und hält vordergründig an der viel kritisierten Abwägungslehre fest, nach der eine Verwertung umso eher zulässig ist, je schwerer die zu beurteilende Tat wiegt. Interessant ist…

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