Kehrtwende in der bundesgerichtlichen Praxis zu den Verwertungsverboten
Überlegungen zu BGE 137 I 218 und gleichzeitig Denkanstösse zur Auslegung von Art. 141 StPO
- I. Einleitung
- II. Sachverhalt und Erwägungen des Bundesgerichts
- III. Verfassungsrechtliche Grundsätze
- IV. Neue Tendenzen in der Abwägungspraxis des Bundesgerichts
- V. Die Verwertbarkeit illegal erlangter Beweise nach der neuen StPO
- VI. Fernwirkung
- VII. Verbesserter Schutz gegen illegale Ermittlungshandlungen
I. Einleitung
Das Bundesgericht bestätigt in BGE 137 I 218, einem neuen Leitentscheid zur Thematik der Verwertungsverbote, nach eigenen Worten seine langjährige Rechtsprechung. Es verwendet in der Tat die bekannten Textbausteine und hält vordergründig an der viel kritisierten Abwägungslehre fest, nach der eine Verwertung umso eher zulässig ist, je schwerer die zu beurteilende Tat wiegt. Interessant ist…
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