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Aus der ZeitschriftZStrR 4/2019 | S. 433–449Es folgt Seite №433

Die hypothetische Einwilligung

Ein Institut des Schweizer Medizinstrafrechts?*

I. Zur praktischen Bedeutung der Fragestellung

Die hypothetische Einwilligung ist kein anerkanntes Institut des Schweizer Medizinstrafrechts.1 Gleichwohl kommt nicht nur die Schweizer Strafrechtswissenschaft, sondern auch und gerade die Schweizer Strafrechtspraxis an der hypothetischen Einwilligung nicht mehr vorbei. Sie wird nicht nur im Schrifttum zunehmend kontrovers diskutiert;2 vielmehr fragt auch…

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