Autonomes Fahren – erweiterte strafrechtliche Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters?
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Halterverantwortlichkeit im geltenden Recht
- 1. Originäre strafrechtliche Halterverantwortlichkeit nach SVG
- a) Dulden des Gebrauchs eines nicht den Vorschriften entsprechenden Fahrzeugs (Art. 93 Abs. 2 lit. b SVG)
- b) Überlassen eines Fahrzeugs an einen Fahrzeugführer, der nicht über den erforderlichen Ausweis verfügt (Art. 95 Abs. 1 lit. e SVG)
- c) Widerhandlungen nach Art. 96 Abs. 1 und 2 SVG mit dem Fahrzeug des Halters (Art. 96 Abs. 3 SVG)
- 2. Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Halters nach StGB-Grundsätzen
- 3. Subsidiäre strafrechtliche Halterverantwortlichkeit nach Art. 6 OBG
- 1. Originäre strafrechtliche Halterverantwortlichkeit nach SVG
- III. Anwendbarkeit auf das autonome Fahren
- 1. Originäre strafrechtliche Halterverantwortlichkeit nach SVG
- a) Dulden des Gebrauchs eines nicht den Vorschriften entsprechenden Fahrzeugs (Art. 93 Abs. 2 lit. b SVG)
- b) Überlassen eines Fahrzeugs an einen Fahrzeugführer, der nicht über den erforderlichen Ausweis verfügt (Art. 95 Abs. 1 lit. e SVG)
- c) Widerhandlungen nach Art. 96 Abs. 1 und 2 SVG mit dem Fahrzeug des Halters (Art. 96 Abs. 3 SVG)
- 2. Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Halters nach StGB-Grundsätzen
- 3. Subsidiäre strafrechtliche Halterverantwortlichkeit nach Art. 6 OBG
- 4. Zwischenfazit
- 1. Originäre strafrechtliche Halterverantwortlichkeit nach SVG
- IV. Regelungsvorschlag de lege ferenda
- V. Fazit
Aus der ZeitschriftZStrR 1/2017 | S. 81–109 Es folgt Seite № 82⬆
I. Einleitung
«Ich kann nicht zulassen, dass Sie Ihr Leben in Gefahr bringen. Ich übernehme die Kontrolle», so das sich selbst steuernde Wunderauto K.I.T.T in der amerikanischen TV-Serie «Knight Rider» zu seinem menschlichen Partner Michael Knight.1 Die Übernahme der Kontrolle durch das Auto und damit die…
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