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Aus der ZeitschriftZStrR 2/2008 | S. 193–213Es folgt Seite №193

Brisante Aspekte der neuen Anklageschrift

– nach EMRK, BV und Schweizerischer Strafprozessordnung

I. Grundgedanken

Anklageschriften bestimmen die Tätigkeit von Staatsanwaltschaft, Privatklägerschaft, Verteidigung und Gericht. In Form von Strafbefehlen1 und eigentlichen Anklageschriften sind sie, neben Einstellungen, ein Endprodukt der Strafuntersuchung.2 Vor Gericht bilden sie die Basis des Urteils.3 Sie haben zwei Kernbereiche: die anwendbaren Normen und den Anklagesachverhalt. Fraglich ist aber…

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