Anmerkungen zur Diskussion über einen Mindest- betrag des Tagessatzes bei der Geldstrafe gemäss Art. 34 Abs. 2 StGB
I) Die Problemstellung
Das neu eingeführte Tagessatzsystem der Geldstrafe zeichnet sich in seiner Zielsetzung gegenüber dem bisherigen Bussensystem durch den Anspruch vonmehr Gerechtigkeit und Transparenz beim Vorgang der Strafzumessung aus1. Dementsprechend haben sich die rechtsanwendenden Instanzen heute wesentlich intensiver mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Verurteilten zu befassen. Neben…
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