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Aus der ZeitschriftZStrR 3/2010 | S. 318–332Es folgt Seite №318

Schuld, Delinquenz und forensische Psychiatrie1

Psychiatrischer und juristischer Schuldbegriff. Die Aufgabe des forensischen Psychiaters

Das psychiatrische und das juristische Verständnis von Schuld beziehen sich auf zwei ganz unterschiedliche Inhalte. Für den Psychiater ist Schuld eng mit dem verbunden, was als Schuldgefühl einen deskriptiv erfassbaren Affekt darstellt. Unabhängig von seiner ganz unterschiedlichen Ursache ist er ein psychopathologisches Symptom und – wie alle psychopathologischen Symptome – nicht von vornherein…

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