Anmerkungen zur Diskussion über den Eventualvorsatz bei Raserfällen
Inhaltsübersicht
- 1. Vorsatz als Zuschreibung
- 2. Beendigung des Theorienstreits durch die gesetzliche Legaldefinition des Eventualvorsatzes? – zugleich ein methodenkritischer Befund
- 3. Zur neueren bundesgerichtlichen Praxis
- 4. Warnung vor einem ritualisierten Umgang mit den Vorsatzelementen
- 5. Zur kriminalpolitischen Diskussion über «Raser»
Das Bundesgericht hat im April 2004 Justizgeschichte geschrieben, als es in BGE 130 IV 58 die Verurteilung von zwei Autofahrern wegen eventualvorsätzlicher Tötung bestätigt hat, die sich in Gelfingen (Kanton Luzern) ein Rennen mit tödlichem Ausgang geliefert hatten. Diese Rechtsprechung ist seither vom Bundesgericht bestätigt, aber auch konkretisiert worden.1 Das höchstrichterliche Urteil hat nicht…
[…]