Direkt zum Inhalt

Aus der ZeitschriftZStrR 4/2012 | S. 471–478Es folgt Seite №471

Das Replikrecht der Verfahrensparteien im Strafverfahren

I. Einführung in die Problemstellung

Art. 109 Abs. 2 StPO bestimmt, dass die Verfahrensleitung Eingaben der Parteien zu prüfen und den anderen Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben hat. Diese Regelung verankert in allgemeiner Form das aus dem auch im übergeordneten Recht gewährleisteten Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV sowie in Art. 6 Ziff. 1 EMRK) folgende Replikrecht der…

[…]