Literatur
Die Androhung und Anwendung strafrechtlicher Sanktionen soll dem Schutz von Rechtsgütern dienen. Es liegt in der Logik dieses Ansatzes, dass sich strafrechtliche Normen zumindest auch dadurch legitimieren müssen,…
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Aus der ZeitschriftZStrR 1/2011 | p. 109–116Es folgt Seite №109⬆
Die Androhung und Anwendung strafrechtlicher Sanktionen soll dem Schutz von Rechtsgütern dienen. Es liegt in der Logik dieses Ansatzes, dass sich strafrechtliche Normen zumindest auch dadurch legitimieren müssen,…
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