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Aus der ZeitschriftZStrR 1/2012 | p. 1–2Es folgt Seite №1

Wechsel im Redaktionsteam

Auf Anfang 2012 ist Prof. Robert Roth von seinem Amt als französischsprachiger Redaktor unserer Zeitschrift zurückgetreten. Robert Roth hatte dieses Amt auf Anfang 1997 von Prof. Jean Gauthier übernommen und die Zeitschrift zunächst gemeinsam mit Prof. Niklaus Schmid und sodann mit Prof. Andreas Donatsch und mit Prof. Wolfgang Wohlers während 15 Jahren sehr erfolgreich geführt.

Robert Roth ist ein Strafrechtswissenschafter mit einem Interessen- und Kompetenzgebiet, das weit über den Kernbereich des schweizerischen Strafrechts hinausgeht und unter anderem das Internationale und Europäische Straf- und Strafprozessrecht, die philosophischen Grundlagen des Strafrechts, die Strafrechts- und Strafprozessrechtsgeschichte und -reform, das Finanz- und Kapitalmarktstrafrecht sowie das Kartell(straf)recht umfasst. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsgelehrter und als Berater nationaler und internationaler Institutionen war und ist Robert Roth aber auch stets der Praxis verbunden. Er war in den Jahren 1992 bis 2011 Richter an der Cour de cassation de la République et canton de Genève und er ist seit September 2011 als Président de la Chambre de première instance du Tribunal spécial pour le Liban tätig.

Das Bestreben, das Niveau der ZStrR als Podium für die Behandlung praktisch relevanter straf- und strafprozessualer Probleme mit wissenschaftlichem Anspruch zu halten und – wo möglich – zu heben, war stets das zentrale Anliegen von Robert Roth. Die Redaktoren können den von den Herausgebern und Redaktoren gemeinsam definierten und getragenen hohen inhaltlichen Ansprüchen allerdings nur gerecht werden, wenn sie Beiträge geliefert bekommen, die diesen Ansprüchen gerecht werden – und auch insoweit hat Robert Roth seinen Beitrag dadurch geleistet, dass er auch selbst über die Jahre hinweg eine Reihe von wichtigen und viel beachteten Beiträgen beigesteuert hat. Dem weiten Bereich seiner Forschungsinteressen entsprechend hat sich Robert Roth mit dem Rechtsanwendungsrecht befasst (Territorialité et extraterritorialité en droit pénal international, ZStrR 1994, 1 ff.), mit Fragen des in- und ausländischen Strafprozessrechts (Le «nouveau procès pénal italien» et son évolution: un système accusatoire à la recherche de son équilibre, ZStrR 1996, 148 ff.; Protection procédurale de la victime et du témoin: enjeux et perspectives, ZStrR 1998, 384 ff.), mit der Strafbarkeit von Unternehmen (Responsabilité pénale de l’entreprise: modèles de réflexion, ZStrR 1997, 345 ff.) und mit dem neuen Sanktionenrecht (Nouveau droit des sanctions: premier examen de quelques points sensibles, ZStrR 2003, 1 ff.; Mesures de sûreté et nouveau droit: confirmations, évolutions et paradoxes, ZStrR 2008, 243 ff.).

Die Herausgeber und Mitarbeiter der Zeitschrift, der Verlag und der (Mit-)Redaktor Wolfgang Wohlers sprechen Robert Roth für seinen Einsatz als Redaktor der ZStrR ihren herzlichen Dank für die vertrauensvolle und inspirierende Zusam- Aus der ZeitschriftZStrR 1/2012 | p. 1–2 Es folgt Seite № 2menarbeit aus. Dieser Dank ist verbunden mit der Hoffnung, dass Robert Roth spätestens nach dem Ende seiner Tätigkeit in Den Haag auch wieder die Zeit finden wird, sich mit weiteren Beiträgen zum internationalen und zum schweizerischen Straf- und Strafprozessrecht in der ZStrR zu Wort zu melden.

Als Nachfolgerin von Robert Roth hat Ursula Cassani die Funktion der französischsprachigen Redaktorin übernommen. Das neue Redaktionsteam wird die Zeitschrift in dem Geiste und mit den Zielsetzungen fortführen, die in den vergangenen Jahren wesentlich durch Robert Roth geprägt worden sind. Das neue Redaktionsteam möchte – wie schon beim letzten Wechsel im Jahre 2009 – die Gelegenheit nutzen, alle an der Durchdringung des Straf- und Strafprozessrechts interessierten Personen eindringlich aufzufordern, die ZStrR weiterhin als Autorinnen und Autoren zu unterstützen.

Für die Herausgeber: ,