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Aus der ZeitschriftZStrR 1/2014 | p. 1–17Es folgt Seite №1

Wortlaut des Gesetzes oder allgemeine Rechtsprinzipien bei der Auslegung von Normen der StPO*

Am Beispiel der Haft und der Siegelung

I. Einleitung

Staatsanwaltschaften und Gerichte haben beim Übergang von den früheren kantonalen Verfahrensordnungen zur eidgenössischen StPO – soweit sich das zurzeit beurteilen lässt – sehr grosse und in aller Regel auch qualitativ hochstehende Arbeit geleistet. Für sie war die Zeit seit dem Inkrafttreten der StPO am 1.1.2011 Aus der ZeitschriftZStrR 1/2014 | p. 1–17 Es…

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