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Aus der ZeitschriftZStrR 2/2016 | p. 133–170Es folgt Seite №133

Das Recht auf Verteidigung – Anspruch und Wirklichkeit*

I. Einleitung

Das Recht auf Verteidigung gemäss Art. 6 Ziff. 3 lit. c der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist für die Fairness eines Strafverfahrens von fundamentaler Bedeutung.1 Die Konventionsbestimmung regelt unter anderem die Verteidigung in Gestalt der Selbstverteidigung, der Wahlverteidigung sowie der unentgeltlichen Verteidigung.2 Das Recht auf Verteidigung ist als…

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