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Aus der ZeitschriftZStrR 3/2007 | p. 219–228Es folgt Seite №219

Die Schweizerische Strafprozessordnung aus der Sicht des Gesetzgebers1

1. Was lange währt, wird endlich ... (gut?)

Die Vereinheitlichung des Strafprozessrechts in der Schweiz hat eine lange Geschichte:

  • • Bereits 1798 hielt das Direktorium der Helvetischen Republik das damalige Parlament an, angesichts der unhaltbaren Zustände in der Justizpflege eine helvetische Strafprozessordnung zu erlassen. Ein Jahr später wurden die Beratungen zu einer umfassenden Kodifikation des…
[…]