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Aus der ZeitschriftZStrR 4/2008 | p. 347–363Es folgt Seite №347

Outsourcing im Strafverfahren1

I. Einleitung

In der Privatwirtschaft gehört das Outsourcing von Aufgaben dem Vernehmen nach gewissermassen zum Alltag. Nun könnte aus dem Umstand, dass der Staat bei der Durchführung von Strafverfahren hoheitliche Aufgaben wahrnimmt, geschlossen werden, in diesem Bereich könne das Outsourcing kaum von Relevanz sein. Dieser Schluss wäre jedenfalls für den Bereich der polizeilichen Gefahrenab- Aus…

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