Literatur
Eine Motorfahrzeuglenkerin wurde für eine Geschwindigkeitsüberschreitung gebüsst. Sie wehrte sich nicht gegen den Strafbefehl. Im Wiederaufnahmeverfahren bestritt sie ihre Täterschaft. Die Immatrikulation war auf dem…
[…]
Aus der ZeitschriftZStrR 4/2010 | p. 447–464Es folgt Seite №447⬆
Eine Motorfahrzeuglenkerin wurde für eine Geschwindigkeitsüberschreitung gebüsst. Sie wehrte sich nicht gegen den Strafbefehl. Im Wiederaufnahmeverfahren bestritt sie ihre Täterschaft. Die Immatrikulation war auf dem…
Stämpfli Editions SA
Wölflistrasse 1, Case postale
CH - 3001 Berne
Tél. : +41 31 300 66 44
Fax : +41 31 300 66 88
editions@staempfli.ch
staempflidroit.ch