Strafjustiz und Sachverständige
Plädoyer für ein «realistisches» Verständnis des Sachverständigenbeweises*
Inhaltsübersicht
- I. Der Sachverständige im Strafprozess: «Richter in Weiss», «Entscheidungsgehilfe des Gerichts» oder ein ganz normales Beweismittel?
- II. Der Sachverständigenbeweis in der historischen Entwicklung: vom Sachverständigen als «iudex facti» zum Sachverständigengutachten als «normalem» Beweismittel
- III. Die Grenzen der Würdigung des Sachverständigengutachtens
- 1. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Mangelhaftigkeit von Sachverständigengutachten
- 2. Die Kompetenz des nicht sachverständigen Juristen zur Bewertung von Sachverständigengutachten
- 3. Zwischenfazit: Der Sachverständige ist auch im reformierten Strafverfahren in einem eingeschränkten Umfang immer noch der «iudex facti»
- 4. Exkurs: «Sonderfälle», in denen das Gericht entscheiden kann, ohne durch die Feststellungen des Sachverständigen gebunden zu sein?
- IV. Schlussfolgerungen für den Umgang mit dem Sachverständigenbeweis
- V. Fazit
Aus der ZeitschriftZStrR 4/2018 | p. 431–461 Es folgt Seite № 432⬆
I. Der Sachverständige im Strafprozess: «Richter in Weiss», «Entscheidungsgehilfe des Gerichts» oder ein ganz normales Beweismittel?
Niemand wird ernsthaft bestreiten wollen, dass die Strafjustiz auf Sachverständige angewiesen ist. Soweit ersichtlich läuft die Zusammenarbeit insbesondere bei den…
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