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Aus der ZeitschriftZStrR 1/2008 | p. 17–40Es folgt Seite №17

Opfermitverantwortung beim Betrug

1. Einleitung

Bei der gerichtlichen Beurteilung von Betrugsfällen stellt sich häufig die Frage, in welcher Form ein Mitverschulden des Betrugsopfers zu berücksichtigen ist. Der Betrug ist von seiner Struktur her ein «Interaktionsdelikt» oder, wie es zuweilen etwas missverständlich heisst, ein «Beziehungsdelikt»1. Im Gegensatz zu klassischen Verletzungsdelikten, wo der Täter dem Opfer die…

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