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Aus der ZeitschriftZStrR 3/2014 | p. 242–245Es folgt Seite №242

Laudatio zum 90. Geburtstag von Günter Stratenwerth

gehalten am 16. Mai 2014 anlässlich des Schweizerischen Strafrechtslehrertags in Basel

Lieber Günter,

ich bin stolz, dir zum 90. Geburtstag im Namen der Schweizer Strafrechtslehrerinnen und -lehrer gratulieren zu dürfen. Seit Langem habe ich mich auf diesen Anlass gefreut, obwohl mir von Anfang an klar war, dass diese Aufgabe nicht einfach ist. Alle, die dir nahestehen, wissen, dass du dich nicht gerne feiern lässt, jedenfalls nicht in dem Mass, wie es uns als angemessen, dir aber schnell als übertrieben erscheint. Du hast uns schon früh dazu verpflichtet, jegliche Initiativen für irgendeine Festschrift bereits im Keim zu ersticken. Alle Ehrungen sollten, wenn sie gar nicht zu vermeiden waren, stets auf ein Minimum beschränkt bleiben. Heute findet eine solche Ehrung statt, und du kommst nicht darum herum, sie über dich ergehen zu lassen. Deshalb hat meine Partnerin mir eingetrichtert, mich in meiner Laudatio zurückzuhalten und jeweils einen Gang runterzuschalten. «Günter fühlt sich sonst nicht wohl», hat sie gemeint und mir vorgeschlagen, z.B. statt «grossartig» einfach «gross» zu sagen, statt «brillant» nur «glänzend», statt «herausragend» bloss «bedeutend». Daran werde ich mich halten.

Im Zuge solcher Überlegungen bin ich froh, dass ich im Rahmen der hier anwesenden Versammlung deine wissenschaftlichen Leistungen und deinen «bedeutenden» Rang für das schweizerische Strafrecht nicht besonders herausstreichen muss. Du bist, wie wir alle wissen, der Strafrechtslehrer, der die dogmatische Entwicklung des schweizerischen Strafrechts in den letzten 50 Jahren am meisten beeinflusst hat. Das Bundesgericht, das dich zuerst geschnitten hatte, dich in einer nächsten Phase nur deshalb so häufig zitierte, um dir zu widersprechen, übernahm schliesslich die meisten deiner Positionen. Deine grünen Lehrbücher waren von Anfang an Bestseller und sind in immer neuen Auflagen bis heute Standardwerke geblieben. Deine «glänzenden» Vorträge und Aufsätze haben wir alle immer wieder fasziniert gelesen. Sie decken die ganze Breite der kriminalrechtlichen Disziplinen ab und erweitern den Blick auch auf rechtsphilosophische, politische, kriminologische und ethische Fragestellungen. Du hast in zahlreichen Expertenkommissionen massgeblich mitgewirkt, insbesondere in derjenigen zur Revision des Allgemeinen Teils. Seit deiner Zugehörigkeit zu den legendären Alternativprofessoren bist du auch in Deutschland einer der prominentesten und «bedeutendsten» Strafrechtler. Wie gross deine Ausstrahlung selbst ausserhalb Europas ist, konnte ich in der Arbeit an einem Forschungsprojekt in Südamerika am eigenen Leib erfahren.

Deine wissenschaftlichen Leistungen sind in dieser Versammlung bekannt. Möglicherweise nicht allen Anwesenden geläufig sind dagegen die biografischen Daten. Günter Stratenwerth wurde vor 90 Jahren in Naumburg an der Saale gebo- Aus der ZeitschriftZStrR 3/2014 | p. 242–245 Es folgt Seite № 243ren und wuchs dort sowie in Bielefeld auf. Nachdem er den Krieg verwundet überstanden hatte, studierte er Rechtswissenschaften in Göttingen. Er habilitierte sich 1956 an der Universität Bonn bei Hans Welzel. Danach wurde er Professor in Erlangen, ehe er 1961 dem Ruf der Universität Basel folgte. Mit seiner damaligen Frau und drei Kindern (inzwischen ausgesprochen eigenständige und profilierte Persönlichkeiten) zog er in die Schweiz und wirkte bis 1994 als Ordinarius für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Basel. Immer wieder wurde er an deutsche Universitäten berufen, zuletzt an die namhafte Münchner Fakultät. Wir zitterten jedes Mal und mussten befürchten, ihn zu verlieren. Doch zu unserer Erleichterung sagte er jeweils ab. Er hatte bei uns Wurzeln geschlagen und war in Basel heimisch geworden. Dazu hat sicher beigetragen, dass er nach seiner Scheidung in der Künstlerin Ursina (Stratenwerth-) Ziegler eine neue Partnerin gefunden und später geheiratet hatte. Mit ihr zusammen lebt er nach wie vor in der Basler Altstadt.

Auch nach seiner Emeritierung ist er in bewundernswerter Weise wissenschaftlich und publizistisch aktiv geblieben. Er hat kontinuierlich Neuauflagen seiner Lehrbücher erarbeitet und gemeinsam mit Felix Bommer veröffentlicht. Er hat den mit Wolfgang Wohlers herausgegebenen Handkommentar neu herausgebracht. Im In- und Ausland hat er immer wieder «bedeutende» Vorträge gehalten. Zuletzt hat die Universität Luzern ihm den Ehrendoktortitel verliehen und ihn damit als den Doyen der Schweizer Strafrechtswissenschaft geehrt.

Im Folgenden versuche ich, zu schildern, wie du, lieber Günter, in mein Leben getreten bist. Du und ich, wir begannen unsere Tätigkeit an der Universität Basel fast zur gleichen Zeit, du als grosser Ordinarius, ich als kleiner Student. Von Anfang an warst du der Lieblingsdozent von uns Studierenden. Wir hatten zwar auch andere wissenschaftlich herausragende Professoren (damals noch alle männlich), aber sie wirkten für uns unnahbar, abgehoben oder vereinzelt auch etwas verschroben. Anders der «Strati», so nannten wir dich liebevoll: Neben der Faszination, die wir in deinen «grossen» Lehrveranstaltungen erlebten, warst du ein Lehrer zum Anfassen. Du kamst als erster Professor ohne Krawatte in die Vorlesung. Du interessiertest dich für die Anliegen von uns Studierenden, diskutiertest mit uns über Gott und die Welt, vor allem über die Welt, und gingst mit uns auf Studienreisen. Sowohl im Hörsaal als auch im Uni-Käffeli warst du als Persönlichkeit spürbar, du lebtest ethische und politische Grundhaltungen eindrücklich vor, ohne sie als Dogma zu predigen. Das Strafrecht, das vorher in Basel ein Mauerblümchen gewesen war, wurde mit deinem Antritt zu einem Fach mit hoher Ausstrahlungskraft.

In den Vorlesungen und Übungen hast du eine für die Schweiz damals neue Methodik zum Lösen von strafrechtlichen Problemen vermittelt. Die bei dir ausgebildeten Juristinnen und Juristen erhielten damit ein Instrumentarium, das es erlaubte, fachliche Konflikte hart, aber fair auszutragen. Ich habe einige Jahre in Aus der ZeitschriftZStrR 3/2014 | p. 242–245 Es folgt Seite № 244Zürich gearbeitet und dort erlebt, wie ein Oberstaatsanwalt sich damit brüstete, er frage jeweils Studierende, die ein Praktikum absolvieren wollten, bei wem sie Strafrecht gehört hätten. Wenn sie sagten, bei Rehberg, gab er ihnen die Stelle, wenn sie Noll nannten, hatten sie keine Chance. Ebenso zugespitzt verliefen die Auseinandersetzungen vor Gericht und in der Öffentlichkeit, sie konnten bis zur wechselseitigen Zerfleischung gehen. In Basel dagegen habe ich sowohl in der Justiz als auch in der Politik erlebt, dass die von dir ausgebildeten Juristinnen und Juristen über ein gemeinsames Rüstzeug verfügten, das es trotz Meinungsverschiedenheiten und Parteiengezänke ermöglichte, sich respektvoll zu begegnen. «Das haben wir bei Strati gelernt», stellten wir nach kontroversen, aber erfolgreich abgeschlossenen Kommissionssitzungen im Grossrat wiederholt fest. Was kann sich ein Hochschullehrer Besseres wünschen?

Persönlich kam ich aus einem nicht intellektuellen Elternhaus. Kein Wunder, wurdest du für mich zu einem Idol, und das nicht nur in fachlicher Hinsicht. Deshalb war es für mich selbstverständlich, meine Dissertation bei dir zu schreiben. Die vierjährige Arbeit an dem von dir vorgeschlagenen Thema führte mich in die Niederungen des Massnahmenvollzugs. Die Veröffentlichung erzielte ein grosses Medienecho und brachte mir die Erfahrung, dass man die juristische Ausbildung nicht nur als Mittel für Rechthaberei, sondern auch für den Kampf um mehr Gerechtigkeit einsetzen kann. Danach beriefst du mich zu deinem Assistenten (an der ganzen Fakultät gab es damals erst fünf Assistierende). In den sieben Jahren als Assistent durfte ich mit dir die Arxhof-Verordnung erarbeiten und im Baselbieter Landrat vertreten, die damals für schweizerische Verhältnisse neue Massstäbe setzte. Vor allem betreute ich die erste gesamtschweizerische Strafvollzugsuntersuchung, die du gemeinsam mit Schultz, Noll und Graven initiiert hattest. Mit der Gruppe von 14 Doktoranden trafen wir uns regelmässig mit dir zu Arbeitsbesprechungen, aber auch für gemeinsame Ferien. Die Treffen führten wir nach Abschluss der wissenschaftlichen Arbeiten noch längere Zeit weiter, die Gruppe war zu einem Freundeskreis geworden. Dieses Beispiel zeigt einerseits die Bandbreite deiner wissenschaftlichen Interessen, andererseits deine offene, umgängliche und integrierend wirkende Wesensart.

Am eigenen Beispiel habe ich versucht, zu zeigen, welche Bedeutung du für mein Leben hattest. Ich bin überzeugt, dass fast alle hier Anwesenden voll Dankbarkeit über ähnliche Erfahrungen berichten könnten. Deshalb bitte ich dich, nimm unsern Dank an, er ist aufrichtig und kommt von Herzen. Gleichzeitig verbinde ich damit für mich und für deine vielen Schüler und Sympathisanten die Erwartung, dass wir das weiter tragen, was du uns gelehrt und vorgelebt hast. Als liberaler Strafrechtslehrer bist du immer dafür eingetreten, Strafrecht als letztes Mittel der sozialen Kontrolle nur dort einzusetzen, wo andere Kontrollmechanismen an Grenzen stossen. In den Fällen, wo der Einsatz des Strafrechts unvermeidlich ist, Aus der ZeitschriftZStrR 3/2014 | p. 242–245 Es folgt Seite № 245soll das massvoll, wissenschaftlich fundiert und in einem rechtsstaatlichen Verfahren geschehen.

Diese Werte sind heute bedroht. Wir leben in einer Zeit,

  • – wo die Verbrechensfurcht und die reale Kriminalitätsentwicklung immer weiter auseinanderdriften,
  • – wo Populisten und Medien ein neues Vergeltungsdenken propagieren, das wir noch vor Kurzem für überwunden hielten,
  • – wo der Gesetzgeber ohne Konsultation von Fachleuten laufend neue Strafnormen erlässt und sie schon wieder ändert, bevor sie überhaupt in Kraft getreten sind,
  • – wo elementare Verfahrensprinzipien zunehmend infrage gestellt werden.

Wenn wir unsern Dank an dich nicht nur in Worte kleiden, sondern auch in Taten ausdrücken wollen, sollten wir uns verpflichtet fühlen, uns diesen Tendenzen dezidiert entgegenzustellen. Wir dürfen nicht dabei stehen bleiben, die derzeitige Entwicklung zu kommentieren oder zu beklagen, wir sollten uns überall, wo es möglich ist, aktiv in den gesellschaftlichen Diskurs einbringen. Auf diese Weise mag es uns gelingen, die Botschaft weiterzugeben, die du uns vermittelt hast, und so unsern Dank real und für dich glaubwürdiger abzustatten, als es eine blosse Ehrung vermag.

Im Namen aller Schweizer Strafrechtslehrerinnen und -lehrer gratuliere ich dir, lieber Günter, zum 90. Geburtstag. Wir alle wünschen dir auch weiterhin Vitalität, Schaffenskraft und ein von Gesundheitsproblemen ungetrübtes Zusammenleben mit deinen Nächsten. Wir freuen uns, dich heute unter uns zu haben und dir diesen Tag zu widmen. Und nachdem nun die Laudatio überstanden ist, kannst du ihn hoffentlich auch voll geniessen.