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Aus der ZeitschriftZStrR 4/2018 | p. 475–498Es folgt Seite №475

Der Affekt – aus Sicht des Strafrechtlers1

I. Einleitung

Straftaten lösen regelmässig grosses Unverständnis aus. Je schwerer ein Delikt wiegt, desto eher wird nach Erklärungen für das Verhalten des Täters gesucht. Dazu werden einerseits die äusseren Umstände und andererseits beim Täter selbst liegende Gründe beigezogen. Dabei lassen insbesondere emotionale Motive eine Tat verständlicher erscheinen.2 Dies beruht wohl darauf, dass uns…

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