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Aus der ZeitschriftZStrR 1/2017 | p. 61–80Es folgt Seite №61

Die Schuldfähigkeit aus psychiatrisch- psychologischer Sicht**

I. Einleitung

«Nulla poena sine culpa» – im Schweizer Strafrecht gilt bekanntlich das Schuldprinzip, d.h., vom Staat darf nur bestraft werden, wer auch schuldig ist.1 Schuld setzt in erster Linie voraus, dass der Täter überhaupt schuldfähig ist. Sollten ernsthafte Zweifel an der Schuldfähigkeit des Täters bestehen, haben Untersuchungsbehörde oder Gericht laut Art. 20 StGB eine sachverständige…

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