Lesen und Unterzeichnen von Einvernahmeprotokollen im Vor- und im Hauptverfahren
Anmerkungen zur Revision der Schweizerischen Strafprozessordnung aus Sicht der rechtswissenschaftlichen und kriminologischen Protokollforschung
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Die Protokollierungsvorschriften der Schweizerischen Strafprozessordnung
- III. Das Hauptverhandlungsprotokoll aus Sicht der Praxis
- IV. Lesen und Unterzeichnen des Einvernahmeprotokolls im Lichte der Protokollfunktionen und des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- V. Die Tonbandaufnahme als Äquivalent für das Unterzeichnen des Protokolls?
- VI. Fazit und Ausblick
I. Einleitung
Noch bevor die Schweizerische Strafprozessordnung im Januar 2011 in Kraft trat, wurde bereits die erste Revision des Gesetzes in die Wege geleitet und im September 2012 angenommen.1 Die Regelung, dass Einvernahmeprotokolle nicht nur Aus der ZeitschriftZStrR 2/2013 | p. 195–217 Es folgt Seite № 196⬆im Vorverfahren, sondern auch vor Gericht von der befragten Person…
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