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Aus der ZeitschriftZStrR 2/2013 | p. 195–217Es folgt Seite №195

Lesen und Unterzeichnen von Einvernahmeprotokollen im Vor- und im Hauptverfahren

Anmerkungen zur Revision der Schweizerischen Strafprozessordnung aus Sicht der rechtswissenschaftlichen und kriminologischen Protokollforschung

I. Einleitung

Noch bevor die Schweizerische Strafprozessordnung im Januar 2011 in Kraft trat, wurde bereits die erste Revision des Gesetzes in die Wege geleitet und im September 2012 angenommen.1 Die Regelung, dass Einvernahmeprotokolle nicht nur Aus der ZeitschriftZStrR 2/2013 | p. 195–217 Es folgt Seite № 196im Vorverfahren, sondern auch vor Gericht von der befragten Person…

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