Nichts ist sicher: die strafrechtliche Risikoverringerungslehre auf dem Prüfstand1
Inhaltsübersicht
I. Beitragsgegenstand
Insbesondere Körperverletzungen können vom Täter infolge seines Bemühens um eine Risikoverringerung verursacht worden sein. Je nachdem, ob der Tä-ter durch sein Verhalten einen neuen Kausalverlauf in Gang gesetzt oder lediglich abschwächend in einen bestehenden Kausalverlauf eingegriffen hat, sucht die herrschende Lehre die Lösung dieser Fälle entweder über Rechtfertigungsgründe…
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