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Aus der ZeitschriftZStrR 4/2010 | p. 417–428Es folgt Seite №417

Nichts ist sicher: die strafrechtliche Risikoverringerungslehre auf dem Prüfstand1

I. Beitragsgegenstand

Insbesondere Körperverletzungen können vom Täter infolge seines Bemühens um eine Risikoverringerung verursacht worden sein. Je nachdem, ob der Tä-ter durch sein Verhalten einen neuen Kausalverlauf in Gang gesetzt oder lediglich abschwächend in einen bestehenden Kausalverlauf eingegriffen hat, sucht die herrschende Lehre die Lösung dieser Fälle entweder über Rechtfertigungsgründe…

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