Fehler erster und zweiter Art im Strafrecht – oder was das Nichtingangsetzen der Parkuhr mit induktiver Statistik zu tun hat
Inhalt
- I. Ausgangsfall
- II. Fehler erster und zweiter Art: das Neyman-Pearson-Paradigma
- III. Vermeidung von Fehlern erster Art: in dubio pro reo
- IV. Vermeidung von Fehlern zweiter Art: Vorverlagerung des Strafrechtsschutzes
- V. Reprise: Fehler erster und zweiter Art im Ausgangsfall
- VI. Zusammenfassung in Thesen
I. Ausgangsfall1
Autofahrer A. stellte seinen Wagen auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz in Altdorf ab. Der Parkplatz verfügt über eine Sammelparkuhr, bei welcher die Nummer des benützten Parkfelds eingegeben werden muss und die bezahlte Parkzeit vom Apparat gespeichert wird. Die Quittung muss daher nicht im Auto deponiert werden. Beim Bezahlen gab A. eine falsche Parkfeldnummer ein, ohne es zu…
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