Der Anspruch der Öffentlichkeit auf Informationen während des Vorverfahrens
Grenzen der Öffentlichkeitskommunikation – eine Berücksichtigung der verschiedenen mit der Öffentlichkeitskommunikation kollidierenden Interessen
Inhaltsübersicht
- I. Einführung in die Problematik
- II. Die Orientierung der Öffentlichkeit während des Vorverfahrens
- 1. Gründe für eine Durchbrechung des Geheimhaltungsgrundsatzes
- a) Orientierung der Bevölkerung zur Mithilfe bei der Aufklärung von Straftaten und zu Fahndungszwecken
- b) Orientierung der Bevölkerung zur Warnung oder Beruhigung
- c) Orientierung der Bevölkerung zur Richtigstellung unzutreffender Meldungen oder Gerüchte
- d) Orientierung der Bevölkerung wegen der besonderen Bedeutung des Straffalls
- 2. Der Anspruch der Öffentlichkeit auf Informationen während des Vorverfahrens – zur Informationspflicht der Strafverfolgungsbehörden
- 1. Gründe für eine Durchbrechung des Geheimhaltungsgrundsatzes
- III. Die Grenzen der Öffentlichkeitskommunikation
- 1. Die Gewährleistung der Unschuldsvermutung
- 2. Die Gewährleistung des Untersuchungsgrundsatzes und der Wahrheitsfindung
- 3. Die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten als Grenze der Öffentlichkeitskommunikation
- 4. Der Zeugenschutz als Grenze der Öffentlichkeitskommunikation
- 5. Der Opferschutz als Grenze der Öffentlichkeitskommunikation
- 6. Der Anspruch auf eine unbefangene Strafverfolgungsbehörde als Grenze der Öffentlichkeitskommunikation
- IV. Zusammenfassende Würdigung
Aus der ZeitschriftZStrR 3/2015 | p. 318–338 Es folgt Seite № 319⬆
I. Einführung in die Problematik
Die Berichterstattung über Kriminalfälle bzw. das Erlangen von Informationen aus einem Strafverfahren entspricht einem Bedürfnis der breiten Öffentlichkeit.1 Die Öffentlichkeitsorientierung via Medien setzt in der Praxis regelmässig nicht erst im Stadium des öffentlichen…
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