Die Sanktionen des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches – taugliche Instrumente?
Geldstrafe, gemeinnützige Arbeit, Freiheitsstrafe, bedingte und teilbedingte Strafen, Strafzumessung Die Sicht des Bundesgerichts*
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- I. Tagessatzhöhe nach Art. 34 Abs. 2 StGB (BGE 134 IV 60, 66 ff. E. 5.4–8 und 134 IV 97, 102 ff. E. 5)
- II. Strafen im Bereich von sechs Monaten bis zu einem Jahr (BGE 134 IV 82, 85 E. 4.1)
- III. Berücksichtigung von Grenz- oder Schwellenwerten (BGE 134 IV 17, 22 ff. E. 3)
- IV. Bedingte und teilbedingte Strafe gemäss Art. 42 und 43 StGB; Strafenkombination gemäss Art. 42 Abs. 4 StGB (BGE 134 IV 1, 4 ff. E. 4–6)
- V. Kombinationsstrafe gemäss Art. 42 Abs. 4 StGB (BGE 134 IV 60 ff., 74 ff. E. 7.3–7.5 und 134 IV 82, 94 ff. E. 8)
- VI. Rückfall nach Art. 42 Abs. 2 StGB (BGE 134 IV 1, 6 f. E. 4.2.3)
- VII. Kurze unbedingte Freiheitsstrafe nach Art. 41 StGB (BGE 134 IV 60, 78 f. E. 8 und 134 IV 97, 100 ff. E. 4)
- VIII. Gemeinnützige Arbeit nach Art. 37–39 StGB (BGE 134 IV 97, 106 ff. E. 6)
- IX. Wiedergutmachung
- Schlussbemerkung
Einleitung
Schon sehr früh erhob sich gegen den revidierten, am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches Kritik, insbesondere am Sanktionenrecht und hier in erster Linie gegen die neu eingeführte Geldstrafe. Es wurde etwa vorgebracht, mit der Abschaffung der kurzen Freiheitsstrafe habe das Strafrecht an abschreckender Wirkung eingebüsst. Besonders tief ausfallende…
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