Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweise gemäss Schweizerischer Strafprozessordnung – alte Zöpfe oder substanzielle Neuerungen?
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung und Ziel der Untersuchung
- II. Gesetzliche Regelung und Weglassungen
- III. Gesetzliche Regelung im Einzelnen
- A. Anwendungsbereich und Struktur der gesetzlichen Regelung
- B. Erste Beurteilungsebene: absolutes Beweisverwertungsverbot
- C. Zweite Beurteilungsebene: Verwertbarkeit bei Verletzung blosser Ordnungsvorschriften
- D. Dritte Beurteilungsebene: Interessenabwägung bei Beweiserhebung in strafbarer Weise oder Verletzung von Gültigkeitsvorschriften
- IV. Fernwirkung der Beweisverwertungsverbote
- V. Schicksal der unverwertbaren Beweise
- VI. Schlussfolgerungen
I. Einleitung und Ziel der Untersuchung2
Die Vereinheitlichung des schweizerischen Strafprozessrechts steht vor den Toren. Das Referendum gegen die Gesetzesvorlage wurde nicht ergriffen. Es ist vorgesehen, die Schweizerische Strafprozessordnung (nachfolgend «StPO») gemeinsam mit der Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung und der Schweizerischen Zivilprozessordnung auf den 1. Januar 2011 in Kraft zu…
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