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Aus der ZeitschriftZStrR 3/2009 | S. 225–257Es folgt Seite №225

Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweise gemäss Schweizerischer Strafprozessordnung – alte Zöpfe oder substanzielle Neuerungen?

I. Einleitung und Ziel der Untersuchung2

Die Vereinheitlichung des schweizerischen Strafprozessrechts steht vor den Toren. Das Referendum gegen die Gesetzesvorlage wurde nicht ergriffen. Es ist vorgesehen, die Schweizerische Strafprozessordnung (nachfolgend «StPO») gemeinsam mit der Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung und der Schweizerischen Zivilprozessordnung auf den 1. Januar 2011 in Kraft zu…

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