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Aus der ZeitschriftZStrR 2/2011 | S. 127–143Es folgt Seite №127

Die Grenzen von Schutzmassnahmen zugunsten sensibler Zeugen und gefährdeter Personen*

I. Einführung in die Problemstellung

Schutzmassnahmen für sog. «sensible» Zeugen oder für gefährdete Personen sind eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Wenn der Staat Strafverfahren durchführt, die bestimmte Personen besonderen Belastungen aussetzen oder sie in besonderer Weise gefährden, dann muss man von diesem Staat auch verlangen, dass er diesen Belastungen und Gefährdungen durch geeignete…

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