Die Pflicht der Verteidigung zur Wahrung der Interessen der beschuldigten Person
Inhaltsübersicht
- I. Die Verteidigung als Prozesssubjektsgehilfe der beschuldigten Person
- II. Die Verteidigungskonzeption als Basis der Wahrung der Interessen der beschuldigten Person
- 1. Zur Notwendigkeit einer Verteidigungskonzeption
- 2. Die Vorgehensweise bei der Festlegung einer Verteidigungsstrategie
- a) Die Orientierung am Interesse, möglichst ungeschoren davonzukommen
- b) Die Orientierung am konkret geäusserten oder am wohlverstandenen Interesse der beschuldigten Person
- aa) Die paternalistische Konzeption des Verteidigungsinnenverhältnisses
- bb) Die Problematik der paternalistischen Konzeption des Verteidigungsinnenverhältnisses
- cc) Die partnerschaftliche Konzeption des Verteidigungsinnenverhältnisses
- dd) Auswirkungen der partnerschaftlichen Konzeption des Verteidigungsinnenverhältnisses auf die Wahl der Verteidigungskonzeption und die Art und Weise der Führung der Verteidigung
- III. Ausblick
I. Die Verteidigung als Prozesssubjektsgehilfe der beschuldigten Person
Die Strafverteidigung ist nach Art. 104 StPO weder Partei des Verfahrens noch ist sie ein sonstiger Verfahrensbeteiligter i.S. von Art. 105 StPO; sie ist vielmehr «Rechtsbeistand» der beschuldigten Person, die nach Art. 127 StPO «zur Wahrung ihrer Interessen» einen oder mehrere Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beiziehen kann. Der…
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