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Aus der ZeitschriftZStrR 1/2013 | S. 56–86Es folgt Seite №56

Multinationale Unternehmen und das Völkerstrafrecht

I. Einleitung

«Crimes against international law are committed by men, not by abstract entities, and only by punishing individuals who commit such crimes can the provisions of international law be enforced.»1 So lautet ein berühmtes Diktum des Nürnberger Kriegsverbrechertribunals. Die hauptverantwortlichen Täter sollten sich nicht mehr hinter dem Schutzschirm ihres Staates verstecken können. Seit…

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