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Aus der ZeitschriftZStrR 1/2020 | S. 21–48Es folgt Seite №21

Das Recht auf Sprachunterstützung im Strafverfahren nach Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK*

I. Einleitung

Seit dem Inkrafttreten der EMRK ist der zentrale Topos des Strafprozessrechts kontinentaleuropäischer Prägung das Fairnessgebot.1 Das gilt insbesondere für die Schweiz, die den Fairnessgrundsatz des Art. 6 EMRK innerstaatlich an Aus der ZeitschriftZStrR 1/2020 | S. 21–48 Es folgt Seite № 22prominenter Stelle, nämlich in Art. 3 StPO, gleichberechtigt neben die…

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